Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist regelmäßig ein Schock? Kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber so ohne weiteres ausgesprochen werden? Nein, in vielen Fälle müssen Arbeitgeber sich an rechtliche Spielregeln halten. Kündigungen müssen den arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechen.
Auch hören wir häufiger, dass eine Kündigung ohne Grund ausgesprochen worden sei. Kann eine Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden?
Zwei Arten der Kündigungen sind zu unterscheiden:
Fristlose Kündigung
Hier wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung von Kündigungsfristen aufgekündigt. Diese Art der Kündigung durch den Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer besonders belastend.
ACHTUNG! Sperrzeit droht
Hier kann es Sperrzeiten von 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit geben. Es wird dann für fast drei Monate kein Arbeitslosengeld gezahlt.
Auch kann es bei der Bewerbung zu einem neuen Job zu Problemen kommen.
Bei fristlosen Kündigungen sollten Sie sich wegen der Schwere der Folgen unbedingt durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Ordentliche Kündigung
Hier erfolgt eine Kündigung durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der Fristen. Auch hier sind in vielen Fällen ausgesprochene Kündigungen unwirksam. In vielen Fällen verlangt der Gesetzgeber, dass bestimmte Bedingungen eingehalten werden müssen, damit eine Kündigung wirksam wird. Es müssen entweder
verhaltensbedingte oder
personenbedingte oder
betriebsbedingte
Gründe vorliegen. Hier sind bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber viele rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Ob und in welchem Umfang eine Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam ist, hängt von mehrern Faktoren ab. Dabei gibt es unterschiedliche Regeln für Kleinstbetriebe und größere Betriebe.
In Fällen der ordentlichen Kündigung sollte unbedingt eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erfolgen.
Fristablauf droht
In allen Fällen einer Kündigung durch den Arbeitgeber müssen wichtige Fristen eingehalten werden. Gegen die Kündigung ist regelmäßig eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hierfür gibt es kurze Fristen, die maximal 3 Wochen ab Zugang der Kündigung sind. Es kommt nicht darauf an, wann man die Kündigung gelesen hat. Liegt die Kündigung wegen einer Abwesenheit bereits mehrere Tage im Briefkasten, dann kommt es nicht darauf an, wann der Brief nach der Rückkehr gelesen wurde, sondern wann er zuging. Wann ein Zugang erfolgt ist, kann juristisch streitig sein.
Auch hier raten wir unbedingt zu einer rechtlichen Beratung durch einen guten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Keine Angst vor den Kosten. In vielen Fällen helfen Anwälte und der Staat mit einer Prozesskostenhilfe. Je nach finanzieller Situation kann es diese staatliche Unterstützung zum Nulltarif oder mit einer moderaten Ratenzahlung geben. Unseren Mandanten helfen wir auch hier weiter.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gern helfen wir Ihnen weiter.